Erbrecht
Es ist bei Testamenten nunmehr zu beachten, dass diese auf den gewöhnlichen Aufnethaltsort/Wohnsitz des Erblasser eingehen. Dies sollte also in den Testamenten beachtet und bereits errichtete Testamente daraufhin überprüft werden.
Ab dem 01.01.2010 tritt das „ neue“ Erbrecht in Kraft und gilt für alle Erbfälle ab diesem Zeitpunkt:
Es ändern sich folgende Punkte:
- Die Gründe für die Entziehung des Pflichtteils sind vereinheitlich und ausgeweitet worden.
- Die Stundung von Pflichtteilsansprüchen gegenüber den Berechtigten wird den Erben erleichtert. Damit entfällt der Zwang, sein Eigenheim etc. sofort verkaufen zu müssen.
- Schenkungen werden graduell berücksichtigt, d.h. immer weniger, je mehr Zeit vergeht. Nach 10 Jahren werden Schenkungen – wie bisher – gar nicht mehr dem Erbe hinzugerechnet. Ansonsten wird jedes Jahr 1/10 des Wertes abgezogen.
- Pflegeleistungen von Abkömmlingen werden jetzt generell finanziell honoriert, ohne dass auf eigenes Einkommen verzichtet werden muss.
- Die Verjährungsregelungen werden angepasst: nunmehr gilt die Regelverjährung von 3 Jahren, sowie die kenntnisunabhängigen Fristen von 10 bzw. 30 Jahren
Wichtige Punkte des aktuellen Erbschaftssteuerrechts, die für die Nachlassregelung - sei es über Testament, Erbvertrag, lebzeitige Übertragung - beachtet werden sollen:
- die Steuerklassen im Erbschaftsrecht haben sich geändert
- die steuerfreie Übertragung des Familienwohnheimes an einen Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner, die Kinder ist möglich, wenn es in einer Frist von 10 Jahren selbst bewohnt wird, ansonsten entfällt rückwirkend die Steuerfreiheit; bei Kindern ist die Wohnfläche auf 200 m² begrenzt
- der Wert des Grundvermögens wird nun mit dem Verkehrswert berechnet;
- es gibt Stundungsmöglichkeiten für die Steuerzahlung anlässlich eines Erbfalls
- für Unternehmen gibt es innerhalb einer 7-bzw. 10-Jahresfrist bei der so genannten “Fortführungsklausel” Steuerfreiheit;
Auf jeden Fall bleibt es wichtig, sein Erbe durch ein Testament oder lebzeitige Verfügung so aufzuteilen, dass es kein – menschliches wie finanzielles - Desaster für die Erben gibt.
Übersicht:
aktuelle Steuersätze und Freibeträge (ohne Gewähr für die Richtigkeit)
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